1.3.
1.4.
1.5.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
2.7.
2.8.
3.1.
8.1.
8.2.
8.3.
8.4.
8.5.
Wird die Veranstaltung – aus welchem Grund auch immer – nur teilweise durchgeführt (vorzeitige Beendigung einer bereits begonnenen Veranstaltung), hat Diana Events Anspruch auf das im Auftragsschreiben vereinbarte Honorar in voller Höhe. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die
Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt vorzeitig beendet werden muss (z.B. vorzeitiger Abbruch der Veranstaltung, um die Sicherheit der Besucher/Gäste gewährleisten zu können).
8.6.
Im Sinne der Klarstellung wird ausdrücklich festgehalten, dass sich die Stornomöglichkeiten/Stornogebühren der vom Kunden gebuchten Professionisten ausschließlich nach den vom Kunden mit den Professionisten abgeschlossenen Verträgen richten. Diana Events hat darauf keinen Einfluss.
9.1.
9.2.
Die Auflösung aus wichtigem Grund lässt den Anspruch von Diana Events auf Honorierung ihrer Leistungen und Begleichung angefallener Spesen unberührt.
9.3.
Ist der vom Kunden gebuchte Auftrag laut Auftragsschreiben stornierbar („Full Service“ und „Coordination Only“ Aufträge), schuldet der Kunde Diana Events ein Honorar in der Höhe des vereinbarten Stornoentgelts laut Auftragsschreiben. Das anwendbare Stornoentgelt richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Mitteilung von der Auflösung aus wichtigem Grund. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund so kurzfristig vor dem Veranstaltungstermin aufgelöst, dass eine Stornierung laut Auftragsschreiben nicht mehr möglich ist, hat Diana Events zusätzlich zum höchsten Stornoentgelt Anspruch auf Abgeltung ihrer weiteren erbrachten Leistungen unter Anwendung eines Stundensatzes von EUR 35,- exkl. USt pro geleisteter Arbeitsstunde.
9.4.
Ist der vom Kunden gebuchte Auftrag nicht stornierbar („Estimate Plus“ Auftrag), hat der Kunde Diana Events die bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung von der Auflösung aus wichtigem Grund erbrachten Leistungen unter Anwendung eines Stundensatzes von EUR 35,- exkl. USt pro geleisteter
Arbeitsstunde abzugelten.
10.1.
Diana Events leistet Gewähr für die sorgfältige Durchführung der beauftragten Eventmanagement-Leistungen gemäß dem Vertrag. Diana Events schuldet darüber hinaus keinen bestimmten Erfolg und leistet insbesondere keine Gewähr für die Durchführung der Veranstaltung. Diana Events übernimmt weiters keine Gewähr für die Leistungen und Lieferungen Dritter, insbesondere schließt Diana Events jede Haftung für die Lieferungen, Handlungen und/oder Unterlassungen der von Diana Events an den Kunden vermittelten Professionisten aus. Diana Events haftet daher insbesondere auch nicht für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Equipment, Räumlichkeiten bzw. Flächen oder sonstiger im Rahmen der Veranstaltung eingesetzter Ausstattung.
10.2.
Die Haftung von Diana Events und ihren Mitarbeitern, Auftragnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Gehilfen“) für Sach- und Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit wird vollständig ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Diana Events und ihre Gehilfen haften weiters auch nicht für entgangenen Gewinn, Drittschäden, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden, ausgenommen bei vorsätzlicher Schadenszufügung.
10.3.
Soweit die Haftung nicht gemäß Punkt 10.2 ausgeschlossen ist, ist die Haftung von Diana Events und ihren Gehilfen der Höhe nach mit dem jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt. Eine über diesen Höchstbetrag hinausgehende Haftung von Diana Events und ihren Gehilfen wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich verursacht. Der Höchstbetrag umfasst alle gegen Diana Events und/oder ihre Gehilfen aus der beruflichen Tätigkeit bestehenden Ansprüche, wie insbesondere auf Schadenersatz und Preisminderung.
10.4.
Der Haftungsausschluss gemäß Punkt 10.2 und die Haftungsbeschränkung gemäß Punkt 10.3 gelten auch für eine allfällige Haftung gegenüber Dritten, etwa aus einem Vertrag mit Schutz-wirkung zugunsten Dritter.
10.5.
Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen Diana Events, wenn sie nicht vom Kunden binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründen-den) Verhalten (Verstoß).
11.1.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Diana Events den Firmennamen des Kunden (soweit ohne Personenbezug) sowie dessen Marke/Firmenlogo zeitlich und räumlich uneingeschränkt in allen Medien (wie insbesondere auch der Website von Diana Events) nennen bzw. angeben darf und als Referenzhinweis (auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung von Diana Events zum Kunden) zu Marketing- und Pressezwecken nutzen darf.
11.2.
Der Kunde willigt ein, dass Diana Events – selbst oder durch Beauftragte – Fotos/Videos und sonstige Aufnahmen vom Setup der Veranstaltung (d.h. Aufnahmen ohne Personenbezug) an-fertigt und erteilt Diana Events die Erlaubnis, diese Aufnahmen zeitlich und räumlich uneingeschränkt in allen Medien (einschließlich der eigenen Website von Diana Events) für Marketing- und Pressezwecke verwenden zu dürfen. Dies beinhaltet das Recht, bei der Veranstaltung sichtbare, urheberrechtlich geschützte Werke Dritter (mit-)abzulichten. Der Kunde leistet Gewähr, die entsprechenden Rechte Dritter für derartige Aufnahmen bei der Veranstaltung eingeholt zu haben bzw. weist Diana Events auf mangelnde Rechte im Einzelfall ausdrücklich hin.
11.3.
Die Einwilligungen des Kunden gemäß Punkt 11.1 und Punkt 11.2 dieser Auftragsbedingungen gelten vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch den Kunden. Ein erfolgter Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Nutzung nicht.
12.1.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden von den Vertragsparteien eingehalten.
12.2.
Die von Diana Events erstellten Pläne, Konzepte, Designs, Lichtbilder, Videos und Entwürfe sind ausschließlich deren geistiges Eigentum. Der Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelts das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Nutzt der Kunde die Leistungen von Diana Events mit deren Zustimmung bereits vor der vollständigen Bezahlung des dafür an Diana Events geschuldeten Entgelts, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerruflichen Leihverhältnis.
12.3.
Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung der Leistungen und Unterlagen von Diana Events, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Diana Events zulässig. Ebenso bedürfen Änderungen und Bearbeitungen von Plänen, Konzepten, Designs, Lichtbildern, Videos und Entwürfen von Diana Events durch den Kunden (oder durch für diesen tätige Dritte) der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Diana Events.
13.1.
Schriftlichkeit im Sinne des Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen durch Brief oder per E-Mail (einfaches E-Mail ist ausreichend) vorgenommen werden.
13.2.
Erfüllungsort ist der Sitz von Diana Events.
13.3.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Geschäfts- und sonstigen Geheimnisse, dies auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13.4.
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
13.5.
Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von Diana Events vereinbart.
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