AGB

1.

VERTRAGSABSCHLUSS / ALLGEMEINES

1.1.
Der Vertrag zwischen Diana Events und dem Kunden (nachfolgend auch „die Vertragsparteien“) kommt durch Annahme des Angebots von Diana Events durch den Kunden (in Form der Unterfertigung des Auf-tragsschreibens durch den Kunden) zustande. Mit der Unterfertigung des Auftragsschreibens bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer iSd KSchG ist und akzeptiert der Kunde auch die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Unternehmer von Diana Events („Auftragsbedingungen“).
1.2.
Allfälligen AGB des Kunden wird widersprochen; eines weiteren Widerspruchs bedarf es nicht. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden daher ausnahmslos nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall schriftlich die Gültigkeit von Geschäftsbedingungen des Kunden zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.

1.3.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlich-keit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4.

Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Vertrag (z.B. nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen) bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.

1.5.

Diana Events ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung durch andere gewerblich befugte Eventmanager vertreten zu lassen (Substitution) und kann weiters nach ihrem freien Ermessen zur Leistungserbringung Gehilfen (Angestellte oder von Diana Events beauftragte Dritte) heranziehen.

2.

VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG

2.1.

Diana Events unterstützt den Kunden – je nach Auftragsumfang – bei der Kostenschätzung, Planung, Organisation und Betreuung seiner Veranstaltung (wie in Punkt 2.3 bis Punkt 2.6 näher definiert). Veranstalter der Veranstaltung ist der Kunde.

2.2.

Der Kunde beauftragt Diana Events ausschließlich mit den jeweils im Auftragsschreiben festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.

2.3.

Im Rahmen des „Estimate Plus“-Auftrags übermittelt Diana Events dem Kunden mögliche „Inhalts-Bausteine“ für seine Veranstaltung und erstellt entsprechend der Auswahl des Kunden eine ungefähre Kostenschätzung für die Veranstaltung. Diese Kostenschätzung gilt nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag iSd § 5 Abs 2 KSchG.

2.4.

Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird Diana Events die kreative Ausgestaltung der Veranstaltung nach den Vorgaben des Kunden in den wesentlichen Grundzügen planen.

2.5.

Im Rahmen der Organisation der Veranstaltung plant Diana Events nach den Kundenvorgaben den konkreten inhaltlichen und zeitlichen Veranstaltungsablauf (nachfolgend „Detailplanung“) und vermittelt dem Kunden Lieferanten und Dienstleister für die Durchführung der Veranstaltung (wie insbesondere Vermieter von Räumlichkeiten/Locations, Foto-/Videografen, Gastronomie/Catering, Veranstaltungs-techniker, Floristen, Anbieter für Dekoration, Musiker und andere Künstler sowie sonstige Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten; alle gemeinsam nachfolgend auch die „Professionisten“). Diana Events bietet keine Beiträge für die Durchführung der Veranstaltung im eigenen Namen an und schließt auch keine Verträge im eigenen Namen für die Durchführung der Veranstaltung mit den Professionisten. Der Kunde hat Diana Events im Auftragsschreiben die Vollmacht erteilt, Verträge mit den Professionisten in seinem Namen und auf seine Rechnung zu schließen. Die Vollmachtserteilung begründet keinerlei Ansprüche gegenüber Diana Events, welcher Art auch immer. Es steht Diana Events insbesondere auch frei, von der erteilten Vollmacht Gebrauch zu machen und den Kunden beim Vertragsabschluss zu vertreten oder alt-ernativ dem Kunden die direkte Vornahme des Vertragsabschlusses mit den Professionisten zu überlassen. In jedem Fall vermittelt Diana Events aber ausschließlich die Verträge zwischen den Professionisten und dem Kunden (der sohin Vertragspartner der Professionisten ist).

2.6.

Bei der Vor-Ort-Betreuung der Veranstaltung ist Diana Events bei der Veranstaltung des Kunden zum Zweck der Betreuung des Kunden sowie der Koordination des Veranstaltungsablaufs und der Professionisten bis zum Ende der Veranstaltung anwesend.

2.7.

Die Leistungen von Diana Events verstehen sich ausnahmslos als Vorschläge an den Kunden. Die Genehmigung aller Planungen von Diana Events (insbesondere des Konzeptes und der Detailplanung) sowie die Auswahl der von Diana Events vorgeschlagenen Professionisten obliegt dem Kunden. Diana Events wird dem Kunden jeweils eine angemessene Frist für die Prüfung der von Diana Events erstatteten Vorschläge einräumen. Gibt der Kunde seine Genehmigung oder seine Ablehnung des Vorschlags von Diana Events nicht innerhalb dieser Frist bekannt, gehen die dadurch verursachten Verzögerungen und/oder Unmöglichkeiten (wie beispielsweise die mangelnde Verfügbarkeit eines vorgeschlagenen Professionisten) zu Lasten des Kunden.

2.8.

Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistungen von Diana Events ist die Besorgung von persönlichen Dingen im Zusammenhang mit der Veranstaltung (wie etwa die Organisation amtlicher Dokumente). Diana Events vermittelt dem Kunden auch keine Anbieter von Veranstalterhaftpflichtversicherungen (möchte der Kunde als Veranstalter eine solche abschließen, muss er diese daher selbst besorgen). Diana Events übernimmt weiters keine Überprüfung und Kontrolle der Leistungen und Lieferungen der Professionisten. Diana Events führt daher insbesondere auch keine Überprüfung und Kontrolle von Anlagen, Equipment und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, etwa in sicherheitstechnischer Hinsicht, durch. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass Diana Events bei der Veranstaltung zum Zweck der Vor-Ort-Betreuung anwesend ist. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistungen von Diana Events ist auch die Prüfung der Vertrags-bedingungen der Professionisten (die Prüfung und Genehmigung derselben obliegt dem Kunden als dem Vertragspartner der Professionisten).

3.

LEISTUNGSERBRINGUNG VON DIANA EVENTS / VERZUG

3.1.

Innerhalb der festgelegten Vorgaben für die Veranstaltung (laut Auftragsschreiben sowie laut den durch den Kunden genehmigten Vorschlägen) ist Diana Events bei der Leistungserbringung frei. Es steht Diana Events insbesondere auch frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge des Kunden oder Dritter (wie etwa der Professionisten) abzulehnen, sofern diese der Organisation der Veranstaltung nicht zuträglich sind und/oder nicht zum Konzept passen. Soweit möglich, wird Diana Events aber alle Wünsche des Kunden berücksichtigen. Diana Events ist in wichtigen und begründeten Ausnahmefällen auch berechtigt, Teile des Veranstaltungsablaufs in Abweichung von einem genehmigten Konzept beziehungsweise der genehmigten Detailplanung zu ändern.
3.2.
Von Diana Events angegebene Fristen und Termine für die Erbringung ihrer Leistungen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.
3.3.
Verzögert sich die Leistungserbringung von Diana Events aus Gründen, die Diana Events nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, von Diana Events mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse (hierzu gehören insbesondere Streiks und behördliche oder gerichtliche Anordnungen), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich Fristen bzw. verschieben sich von Diana Events genannte Termine entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als 4 (vier) Monate andauern, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß Punkt 9 dieser Auftragsbedingungen aufzulösen.
3.4.
Befindet sich Diana Events in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Diana Events schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.

INFORMATIONS- UND MITWIRKUNGSPFLICHGEN DES KUNDEN

4.1.
Der Kunde wird Diana Events zeitgerecht und vollständig alle Unterlagen und Informationen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistungen von Diana Events erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde die Vorschläge von Diana Events (gemäß Punkt 2.7 der Auftragsbedingungen) in der von Diana Events gesetzten Frist prüfen und seine Genehmigung oder Ablehnung des Vorschlags fristgerecht Diana Events bekanntgeben. An erteilte Genehmigungen ist der Kunde gebunden. Der Kunde wird Diana Events weiters von allen Umständen zeitgerecht informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Insbesondere wird der Kunde Diana Events umgehend von allfälligen durch ihn vorgenommenen Vertragsabschlüssen mit Professionisten unterrichten. Verstößt der Kunde gegen seine Mitwirkungs- und Informationspflichten, hält er Diana Events für daraus resultierende Nachteile schad- und klaglos. Ebenso ist er verpflichtet, einen durch den Verstoß gegen seine Informations- und Mitwirkungspflichten allenfalls verursachten Mehraufwand von Diana Events angemessen abzugelten.
4.2.
An vom Kunden beigestellten Unterlagen gewährt dieser Diana Events ein nicht ausschließliches Recht, diese Unterlagen für die Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Der Kunde ist weiters verpflichtet, von ihm im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellte Unterlagen und Materialien (Fotos, Logos etc.) auf Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichnungsrechte) zu prüfen und garantiert gegenüber Diana Events, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien und Informationen von Diana Events für die angestrebten Zwecke eingesetzt werden dürfen. Wird Diana Events dennoch wegen einer Rechteverletzung von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde Diana Events diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

5.

BUDGET UND VERANSTALTUNGSTERMIN

5.1.
Der Kunde ist verpflichtet, Diana Events bei der Beauftragung (ausgenommen bei einem „Estimate Plus“-Auftrag) verbindlich und schriftlich ein Budget für seine Veranstaltung bekanntzugeben. Die Angabe des Budgets versteht sich exklusive des Honorars von Diana Events. Diana Events wird die Erbringung ihrer Leistungen, insbesondere den Vorschlag der konkreten Professionisten, nach dem vorgegebenen Budget ausrichten. Innerhalb des im Auftragsschreiben festgelegten Rahmens ist eine Unter- oder Überschreitung des Budgets möglich und zu-lässig („genehmigter Budgetrahmen“).
5.2.
Eine Abänderung des bekanntgegebenen Budgets ist nur im beiderseitigen Einvernehmen der Vertrags-parteien unter Einhaltung der Schriftform möglich. Ist für Diana Events absehbar, dass die Veranstaltung nach den Vorgaben und/oder den Wünschen des Kunden den genehmigten Budgetrahmen überschreiten wird, wird Diana Events den Kunden von diesem Umstand informieren. Möchten die Vertragsparteien in diesem Fall einvernehmlich das Budget erhöhen, ist zeitgleich schriftlich eine neue Honorarvereinbarung zur Abdeckung des erhöhten Aufwands von Diana Events zu treffen. Das neue Honorar ersetzt die ursprünglich im Auftragsschreiben genannte Honorarsumme (und ist daher der neue Bezugspunkt für ein ggf. anwendbares Stornoentgelt). Einigen sich die Vertragsparteien nicht auf ein neues Budget mit neuer Honorarvereinbarung, nimmt der Kunde zu Kenntnis, dass eine Berücksichtigung sämtlicher Vorgaben und Wünsche des Kunden im Rahmen des von ihm gesetzten Budgets durch Diana Events nicht möglich ist. Diana Events ist in diesem Fall auch berechtigt, ein bereits vom Kunden genehmigtes Konzept und/oder eine genehmigte Detailplanung zum Zweck der Einhaltung des Budgetrahmens abzuändern.
5.3.
Der Kunde ist verpflichtet, Diana Events ehestmöglich, spätestens jedoch über Aufforderung von Diana Events, einen Veranstaltungstermin schriftlich verbindlich bekanntzugeben. Verschiebungen des einmal bekanntgegebenen Veranstaltungstermins sind nur einvernehmlich möglich. Die Verschiebung bedarf der Schriftform. Diana Events ist berechtigt, ihre Zustimmung zu einer Verschiebung des Veranstaltungstermins davon abhängig zu machen, dass zeitgleich schriftlich eine neue Honorarvereinbarung zur Abdeckung des durch die Verschiebung verursachten Mehraufwands getroffen wird. Wird eine neue Honorarvereinbarung getroffen, ersetzt das neue Honorar die ursprünglich im Auftragsschreiben genannte Honorarsumme (und ist daher der neue Bezugspunkt für ein ggf. anwendbares Stornoentgelt).

6.

BEHÖRDLICHE BEWILLIGUNGEN / KOSTEN UND ABGABEN DER VERANSTALTUNG

6.1.
Die Prüfung und Einholung sämtlicher für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die Sicherstellung der Einhaltung der für die Veranstaltung einschlägigen Rechtsvorschriften obliegt dem Kunden (der Veranstalter ist). Der Kunde hat von sich aus die erforderlichen behördlichen Bewilligungen einzuholen und sicher-zustellen, dass sämtliche rechtlichen Vorgaben für die Veranstaltung erfüllt werden (wie insbesondere eine erforderliche Anmeldung der Veranstaltung, das Vorliegen von etwaig nötigen luftfahrt-, naturschutz-, pyrotechnischen, straßenpolizeilichen oder sonstigen Genehmigungen, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Veranstaltung etc.).
6.2.
Im Sinne der Klarstellung wird ausdrücklich festgehalten, dass der Kunde sämtliche Kosten der Veranstaltung einschließlich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben, Urheberrechtsentgelte etc. trägt.

7.

ENTGELT

7.1.
Das vereinbarte Honorar/Entgelt ist ein Fixbetrag. Rechnungen von Diana Events sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
7.2.
Der Kunde ist verpflichtet, Diana Events neben dem vereinbarten Honorar (bzw. dem anwendbaren Stornoentgelt) etwaig aufgelaufene Spesen zu bezahlen. Spesen können – nach freiem Ermessen von Diana Events – dem Kunden auch zur direkten Begleichung übermittelt werden.
7.3.
Diana Events ist berechtigt, dem Kunden angemessene Honorarakonti und Akonti auf Spesen vorzuschreiben. Werden angeforderte Akontozahlungen nicht fristgerecht geleistet, besteht für Diana Events keine Verpflichtung zum Tätigwerden.
7.4.
Sofern der Kunde mit der Zahlung des gesamten oder auch nur eines Teils des Diana Events geschuldeten Entgelts in Verzug gerät, hat er an Diana Events Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz, zu zahlen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche (z.B. § 1333 ABGB) bleiben davon unberührt.
7.5.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist Diana Events nicht verpflichtet, weiter für den Kunden tätig zu werden. Die Verpflichtung des Kunden zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
7.6.
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Diana Events für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.7.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Diana Events aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde entweder gerichtlich festgestellt oder von Diana Events schriftlich anerkannt.
7.8.
Für allfällige über die im Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen hinausgehende Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder (in Ermangelung einer solchen Vereinbarung) ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
7.9.
Vom Kunden beauftragte Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Das hierfür geschuldete Entgelt wird gesondert geregelt, ansonsten steht ein angemessenes Entgelt zu.
7.10.
Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung verrechnet werden.

8.

ABSAGEN DER VERANSTALTUNG

8.1.

Der Kunde ist verpflichtet, Diana Events von einer Absage der Veranstaltung umgehend schriftlich zu informieren. Die schriftliche Mitteilung des Kunden von der Absage der Veranstaltung gilt als Stornierung des Auftrags.

8.2.

Die Absage der Veranstaltung lässt den Anspruch von Diana Events auf Honorierung ihrer Leistungen und Begleichung angefallener Spesen unberührt. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, abgesagt wird (z.B. Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wie etwa behördliche Untersagung der Veranstaltungsdurchführung).

8.3.

Ist der vom Kunden gebuchte Auftrag laut Auftragsschreiben stornierbar („Full Service“ und „Coordination Only“ Aufträge), schuldet der Kunde Diana Events ein Honorar in der Höhe des vereinbarten Stornoentgelts laut Auftragsschreiben. Das anwendbare Stornoentgelt richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Mitteilung des Kunden von der Absage der Veranstaltung. Wird die Veranstaltung so kurzfristig vor dem Veranstaltungstermin abgesagt, dass eine Stornierung laut Auftragsschreiben nicht mehr möglich ist, hat Diana Events zusätzlich zum höchsten Stornoentgelt Anspruch auf Abgeltung ihrer weiteren erbrachten Leistungen unter Anwendung eines Stundensatzes von EUR 35,- exkl. USt pro geleisteter Arbeitsstunde.

8.4.

Ist der vom Kunden gebuchte Auftrag nicht stornierbar („Estimate Plus“ Auftrag), hat der Kunde Diana Events die bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung von der Absage der Veranstaltung erbrachten Leistungen unter Anwendung eines Stundensatzes von EUR 35,- exkl. USt pro geleisteter Arbeitsstunde abzugelten.

8.5.

Wird die Veranstaltung – aus welchem Grund auch immer – nur teilweise durchgeführt (vorzeitige Beendigung einer bereits begonnenen Veranstaltung), hat Diana Events Anspruch auf das im Auftragsschreiben vereinbarte Honorar in voller Höhe. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die
Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt vorzeitig beendet werden muss (z.B. vorzeitiger Abbruch der Veranstaltung, um die Sicherheit der Besucher/Gäste gewährleisten zu können).

8.6.

Im Sinne der Klarstellung wird ausdrücklich festgehalten, dass sich die Stornomöglichkeiten/Stornogebühren der vom Kunden gebuchten Professionisten ausschließlich nach den vom Kunden mit den Professionisten abgeschlossenen Verträgen richten. Diana Events hat darauf keinen Einfluss.

9.

AUFLÖSUNG AUS WICHTIGEM GRUND

9.1.

Sowohl Diana Events als auch der Kunde sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

9.2.

Die Auflösung aus wichtigem Grund lässt den Anspruch von Diana Events auf Honorierung ihrer Leistungen und Begleichung angefallener Spesen unberührt.

9.3.

Ist der vom Kunden gebuchte Auftrag laut Auftragsschreiben stornierbar („Full Service“ und „Coordination Only“ Aufträge), schuldet der Kunde Diana Events ein Honorar in der Höhe des vereinbarten Stornoentgelts laut Auftragsschreiben. Das anwendbare Stornoentgelt richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Mitteilung von der Auflösung aus wichtigem Grund. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund so kurzfristig vor dem Veranstaltungstermin aufgelöst, dass eine Stornierung laut Auftragsschreiben nicht mehr möglich ist, hat Diana Events zusätzlich zum höchsten Stornoentgelt Anspruch auf Abgeltung ihrer weiteren erbrachten Leistungen unter Anwendung eines Stundensatzes von EUR 35,- exkl. USt pro geleisteter Arbeitsstunde.

9.4.

Ist der vom Kunden gebuchte Auftrag nicht stornierbar („Estimate Plus“ Auftrag), hat der Kunde Diana Events die bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung von der Auflösung aus wichtigem Grund erbrachten Leistungen unter Anwendung eines Stundensatzes von EUR 35,- exkl. USt pro geleisteter
Arbeitsstunde abzugelten.

10.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS BEZIEHUNGSWEISE. HAFTUNGSBREGENZUNG

10.1.

Diana Events leistet Gewähr für die sorgfältige Durchführung der beauftragten Eventmanagement-Leistungen gemäß dem Vertrag. Diana Events schuldet darüber hinaus keinen bestimmten Erfolg und leistet insbesondere keine Gewähr für die Durchführung der Veranstaltung. Diana Events übernimmt weiters keine Gewähr für die Leistungen und Lieferungen Dritter, insbesondere schließt Diana Events jede Haftung für die Lieferungen, Handlungen und/oder Unterlassungen der von Diana Events an den Kunden vermittelten Professionisten aus. Diana Events haftet daher insbesondere auch nicht für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Equipment, Räumlichkeiten bzw. Flächen oder sonstiger im Rahmen der Veranstaltung eingesetzter Ausstattung.

10.2.

Die Haftung von Diana Events und ihren Mitarbeitern, Auftragnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Gehilfen“) für Sach- und Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit wird vollständig ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Diana Events und ihre Gehilfen haften weiters auch nicht für entgangenen Gewinn, Drittschäden, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden, ausgenommen bei vorsätzlicher Schadenszufügung.

10.3.

Soweit die Haftung nicht gemäß Punkt 10.2 ausgeschlossen ist, ist die Haftung von Diana Events und ihren Gehilfen der Höhe nach mit dem jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt. Eine über diesen Höchstbetrag hinausgehende Haftung von Diana Events und ihren Gehilfen wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich verursacht. Der Höchstbetrag umfasst alle gegen Diana Events und/oder ihre Gehilfen aus der beruflichen Tätigkeit bestehenden Ansprüche, wie insbesondere auf Schadenersatz und Preisminderung.

10.4.

Der Haftungsausschluss gemäß Punkt 10.2 und die Haftungsbeschränkung gemäß Punkt 10.3 gelten auch für eine allfällige Haftung gegenüber Dritten, etwa aus einem Vertrag mit Schutz-wirkung zugunsten Dritter.

10.5.

Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen Diana Events, wenn sie nicht vom Kunden binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründen-den) Verhalten (Verstoß).

11.

REFERENZHINWEISE / BILD- UND NENNUNGSRECHTE

11.1.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Diana Events den Firmennamen des Kunden (soweit ohne Personenbezug) sowie dessen Marke/Firmenlogo zeitlich und räumlich uneingeschränkt in allen Medien (wie insbesondere auch der Website von Diana Events) nennen bzw. angeben darf und als Referenzhinweis (auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung von Diana Events zum Kunden) zu Marketing- und Pressezwecken nutzen darf.

11.2.

Der Kunde willigt ein, dass Diana Events – selbst oder durch Beauftragte – Fotos/Videos und sonstige Aufnahmen vom Setup der Veranstaltung (d.h. Aufnahmen ohne Personenbezug) an-fertigt und erteilt Diana Events die Erlaubnis, diese Aufnahmen zeitlich und räumlich uneingeschränkt in allen Medien (einschließlich der eigenen Website von Diana Events) für Marketing- und Pressezwecke verwenden zu dürfen. Dies beinhaltet das Recht, bei der Veranstaltung sichtbare, urheberrechtlich geschützte Werke Dritter (mit-)abzulichten. Der Kunde leistet Gewähr, die entsprechenden Rechte Dritter für derartige Aufnahmen bei der Veranstaltung eingeholt zu haben bzw. weist Diana Events auf mangelnde Rechte im Einzelfall ausdrücklich hin.

11.3.

Die Einwilligungen des Kunden gemäß Punkt 11.1 und Punkt 11.2 dieser Auftragsbedingungen gelten vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch den Kunden. Ein erfolgter Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Nutzung nicht.

12.

DATENSCHUTZ / GEISTIGES EIGENTUM VON DIANA EVENTS

12.1.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden von den Vertragsparteien eingehalten.

12.2.

Die von Diana Events erstellten Pläne, Konzepte, Designs, Lichtbilder, Videos und Entwürfe sind ausschließlich deren geistiges Eigentum. Der Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelts das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Nutzt der Kunde die Leistungen von Diana Events mit deren Zustimmung bereits vor der vollständigen Bezahlung des dafür an Diana Events geschuldeten Entgelts, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerruflichen Leihverhältnis.

12.3.

Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung der Leistungen und Unterlagen von Diana Events, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Diana Events zulässig. Ebenso bedürfen Änderungen und Bearbeitungen von Plänen, Konzepten, Designs, Lichtbildern, Videos und Entwürfen von Diana Events durch den Kunden (oder durch für diesen tätige Dritte) der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Diana Events.

13.

SONSTIGES

13.1.

Schriftlichkeit im Sinne des Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen durch Brief oder per E-Mail (einfaches E-Mail ist ausreichend) vorgenommen werden.

13.2.

Erfüllungsort ist der Sitz von Diana Events.

13.3.

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Geschäfts- und sonstigen Geheimnisse, dies auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

13.4.

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

13.5.

Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von Diana Events vereinbart.